Gefahrgut-Verpackungen aus Kunststoff

Beim Abfüllen und Inverkehrbringen von Gefahrgut-Stoffen in Kunststoff-Verpackungen spielt die Gefahrgut-Kennzeichnung eine wichtige Rolle. Bei der Dosen-Zentrale finden Sie ein breites Portfolio an Gefahrgutverpackungen aus Kunststoff, die für den Transport vieler Gefahrstoffe in Frage kommen.

Widerstandsfähigkeit von Gefahrgutverpackungen

Sicherer Transport trotz mechanischer Belastung

Für den Transport chemisch-technischer Füllgüter greifen spezielle Bestimmungen. Sogenannte Gefahrstoffe dürfen ausschließlich in zulassungspflichtigen Gebinden abgefüllt sein. Die Gefahrgutverpackungen müssen z.B. Stöße von unten durch Fahrbahnunebenheiten und Schlaglöcher, aber auch scharfen Bremsmanövern oder Aufprallunfällen aushalten. Auch große Temperaturunterschiede sollten von den Gefahrgutverpackungen locker weggesteckt werden.

Prüfung von Gefahrgutverpackungen

Amtliche Zulassung gibt Sicherheit

Erst nach intensiven Bauart-Prüfungen dürfen Gefahrgutverpackungen auf den Markt kommen. Es erfolgt eine amtliche Zulassung durch die zuständigen Behörden, wenn folgende Punkte gecheckt worden sind:

  • Fall aus bis zu 1,80 m Höhe
  • Stapeldruck
  • Dichtigkeit
  • Hydraulischer Innendruck

Gefahrgutverpackungen, die diese Prüfungen gemeistert haben, bekommen eine eigene Zulassungsnummer., die sogenannten UN-Nummer.

UN-Nummer für Gefahrgutverpackungen

Klassifizierungen

Die UN-Gefahrgutnummer enthält eindeutige Informationen zur Klassifizierung von Gefahrgutverpackungen. Bestehen diese Verpackungen aus Kunststoff, wird die UN-Nummer schon bei der Produktion integriert und ist auf der Verpackung abzulesen. So sieht der beispielhafte Aufbau einer Gefahrgutnummer aus:

UN  3H1 / Y / 100/ 19 / D / BAM 4256-AUK

UN  = Zulassung für den Seetransport gemäß IMDG-Code
3H1 = Flasche aus Kunststoff mit abnehmbarem Deckel
Y = Produkte der Verpackungsgruppe II (Dichte max. 1,2) und III (Dichte max. 1,8) (ggf. wird die Dichte, z.B. 1,2, auch angegeben)
100 = max. Testdruck in kPa
D = Länderkennung (wo wurde die Verpackung zugelassen)
BAM = Zulassungsbehörde (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, Berlin)
4256 = Nummer des Zertifikats/der Zulassung
AUK = Kurzzeichen des Herstellers

Ihre Ansprechpartner

Kunststoff- und Metallverpackungen für industrielle Abfüller, Labore, Prüfinstitute, Rückstellmuster etc.

Christian Theis
Verkaufsleiter national ct-/Lebensmittelbedarf
Tel: +49 2103 9897-126
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