Das Thema Gefahrgut-Kennzeichnung ist für viele Abfüller und Inverkehrbringer von Verpackungen aus Metall extrem wichtig. Deshalb bieten wir Ihnen selbstverständlich auch ein breites Spektrum an Gebinden mit entsprechender Zulassung an.
Werden chemisch-technische Füllgüter transportiert, gelten besondere Bestimmungen – erst recht, wenn es sich um sogenannte Gefahrstoffe handelt, die nur in speziell zugelassenen Gebinden abgefüllt sein dürfen. Je nach Transportmittel, Weg und Ziel müssen die Produkte Schlaglöcher, Bremssituationen (im schlimmsten Fall Kollisionen) oder auch große Temperaturunterschiede über sich ergehen lassen. Da ist es unerläßlich dass die Gefahrgut-Verpackungen auch wirklich halten, was sie versprechen.
Bevor eine Gefahrgut-Verpackung auf den Markt kommt, muss sie genau geprüft werden. Erst nach umfangreichen Bauartprüfungen wird eine amtliche Zulassung durch die zuständigen Behörden erteilt. Folgende Punkte werden dabei geprüft:
Nachdem alle Test erfolgreich bestanden sind bekommt die Verpackung eine eigene Zulassungsnummer, auch UN-Nummer genannt.
Die UN-Gefahrgutnummer, besser die Kennzeichnung zur Zulassung von Gefahrgut-Verpackungen, gibt eindeutige und verpackungsspezifische Informationen. Bei Metallverpackungen wird diese Nummer deutlich sichtbar eingeprägt. Hier ein Beispiel für den Aufbau einer UN-Nummer:
UN 1A2 / Y / 100/ 19 / D / BAM 4256-AUK
UN =Zulassung für den Seetransport gemäß IMDG-Code
1A2 = Fass mit abnehmbarem Deckel
Y = Produkte der Verpackungsgruppe II (Dichte max. 1,2) und III (Dichte max. 1,8) (ggf. wird die Dichte mit angegeben)
100 = max. Testdruck in kPa
D = Länderkennung (wo wurde die Verpackung zugelassen)
BAM = Zulassungsbehörde (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, Berlin)
4256 = Nummer des Zertifikats/der Zulassung
AUK = Kurzzeichen des Herstellers
Christian Theis
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